Kann ich ein Auto in Uruguay einführen?

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Seit Jahren wird die Frage, ob ein Ausländer bei der Einwanderung ein Auto einführen kann heftig diskutiert. Früher durften es nur einheimische Uruguay-Rückkehrer. Für Ausländer, die einen Gebraucht- oder Neuwagen einführen wollten, war dies praktisch unmöglich. Oder mit so hohen Kosten verbunden, dass sich das nicht lohnte. Dies ist auch mit ein Grund warum der Automarkt und hier speziell der Gebrauchtwagenmarkt in Uruguay absurd teuer ist. Einiges hat sich zwar jetzt dank einer neuen Gesetzeslage geändert, dennoch ist und bleibt die Einfuhr von Fahrzeugen mit zahlreichen Hindernissen verbunden.

Welche Bedingungen gelten für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs nach Uruguay für Einwanderer?

Ein Ausländer, der in Uruguay lebt und von der steuerfreien Einfuhr eines Kraftfahrzeugs profitieren möchte, muss innerhalb von sechs Monaten nach seiner Niederlassung eine der bestimmten Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen sind, dass er im Ruhestand oder in Pension ist, mindestens 1.500 US-Dollar monatlich aus einer Altersrente oder anderem im Ausland erzielten Einkommen bezieht, keine entgeltliche Tätigkeit in einem Abhängigkeitsverhältnis ausübt (es sei denn, dies wird von der Exekutive genehmigt), oder eine Immobilie mit einem Mindestwert von 100.000 US-Dollar erwirbt, die für mindestens zehn Jahre als Wohnsitz genutzt werden muss. Alternativ kann er auch öffentliche Wertpapiere der uruguayischen Regierung im Wert von mindestens 100.000 US-Dollar erwerben.

Alle Ausländer, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. März 2021 einen legalen Aufenthalt in Uruguay erlangt haben, sowie Mercosur-Migranten, die in diesem Zeitraum einreisen und sich dauerhaft niederlassen möchten, können ein eigenes Kraftfahrzeug mit einem Mindestalter von einem Jahr einmal im Rahmen der Rückführungsmodalität einführen. Dabei ist zu beachten, dass die Einreise von Fahrzeugen mit mehr als zwei Achsen, Lastkraftwagen, Sattelschleppern, Wohnmobilen, Wohnwagen, Bussen, Landwirtschaftsmaschinen sowie Booten und Flugzeugen aller Art verboten ist.

Einfuhrformalitäten für Autos und Kraftfahrzeuge in Uruguay

Das Fahrzeug darf in den zwei Jahren nach der Einreise nach Uruguay weder verkauft noch übertragen werden und muss innerhalb von 30 Tagen nach der Freigabe beim zuständigen Departement angemeldet werden, um aus dem Zoll genommen zu werden. Zudem ist der Abschluss einer obligatorischen Kfz-Versicherung erforderlich. Für die Eintragung des Fahrzeugs sieht das Dekret ein abgekürztes Verfahren im Rahmen der Rückführungsmodalität vor, wobei das Wirtschafts- und Finanzministerium für die Genehmigung der Steuerbefreiung zuständig ist. Diese muss über die Plattform VUCE beantragt werden. Die Nationale Zolldirektion und die Nationale Migrationsdirektion werden Anweisungen für das Antragsverfahren bereitstellen, welches derzeit noch nicht ausgearbeitet ist. Sobald dies erfolgt ist, kann das Verfahren gestartet werden.

Kfz-Papiere, Apostille etc. bei der Einfuhr von Fahrzeugen nach Uruguay

Vor der Antragstellung müssen folgende Unterlagen und Informationen eingereicht werden: Zunächst sind die persönlichen Daten des Antragstellers erforderlich, der seit mindestens zwei Jahren in Uruguay wohnhaft sein muss; bei einem Wohnsitzwechsel ist die Nationale Direktion für Migration oder das Außenministerium zu informieren. Zudem wird ein öffentliches oder privates Dokument benötigt, das den Fahrzeugbesitz nachweist und mindestens ein Jahr alt ist; dieses Dokument muss apostilliert und gegebenenfalls übersetzt sein. Des Weiteren ist ein Nachweis des ständigen legalen Wohnsitzes erforderlich, datiert zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. März 2021. Mercosur-Migranten, die in diesem Zeitraum das Aufenthaltsverfahren eingeleitet haben, müssen zusätzlich nachweisen, dass sie innerhalb von 12 Monaten den ständigen rechtmäßigen Aufenthalt erlangt haben. Schließlich ist eine eidesstattliche Erklärung über die Absicht, sich dauerhaft in Uruguay niederzulassen, erforderlich.

Im Übrigen gelten besondere Regelungen für Fahrzeuge, die älter als 50 Jahre als sind.

Wer ein Auto in Uruguay einführen will, kann die entsprechenden Anträge über die Regierungs-Webseite stellen.

Importación de vehículos usados – Certificado de necesidad | Trámites (www.gub.uy)

Importación definitiva de vehículos de residentes permanentes y migrantes del Mercosur | MEF (www.gub.uy)

 

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